Bauarbeiter mit Vermessungsgerät

Hoheitliche Vermessungsleistungen

Hoheitliche Vermessungsleistungen in Schleswig-Holstein werden auf Grundlage des Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG) durchgeführt. Die praktische Umsetztung richtet sich nach der Anweisung für die Führung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters (LiK-A).

Zerlegungsvermessung

Hiermit ist die Aufteilung von vorhandenen Flurstücken zur Bildung neuer Grundstücke oder Trennflächen gemeint. Auch die Bildung von Trennstücken zur gesonderten Belastung z.B. mit Wege- und Leitungsrechten kann sinnvoll sein.
Im Zuge dieser Arbeiten werden die Grenzen Ihres vorhandenen Grundstücks mit seinen Vermarkungen im technisch nötigen Umfang aufgesucht und gemäß Katasterzahlennachweis örtlich überprüft und ggf. Abmarkungsmängel behoben. Die neuen Grenzen werden nach Ihren Vorgaben gebildet und örtlich, z.B. durch Grenzsteine, vermarkt.

Das Ergebnis der Vermessung wird Ihnen und, falls diese betroffen sind, Ihren Nachbarn abschließend in einem Grenztermin angezeigt. Das Vermessungsergebnis wird von uns formal aufbereitet und dann dem zuständigen Amt für Vermessung und Geoinformation (Katasteramt) zur Verfügung gestellt. Das Katasteramt übernimmt die Vermessung in das Liegenschaftskataster. Als Eigentümer der vermessenen Flächen erhalten Sie vom Katasteramt abschließend Fortführungsnachweise. Diese Auszüge aus der amtlichen Flurkarte und dem Liegenschaftsbuch können dann von Ihnen für die gewünschten Veränderungen im Grundbuch verwendet werden.

Grenzherstellungen

Falls zum Verlauf der Grenzen Ihres Grundstücks Fragen auftauchen, die Vermarkungen der Grenzen verloren gegangen oder beschädigt sind, ist es sinnvoll, für den betroffenen Grenzverlauf eine Grenzherstellung durchführen zu lassen. Hierbei werden die Grenzen Ihres Grundstücks vor Ort aufgesucht und die vorgefundenen Vermarkungen, z.B. Grenzsteine, Eisenrohre oder Meißelzeichen, werden gemäß Katasterzahlennachweis auf Lagerichtigkeit geprüft und ggf. berichtigt. Unvermarkt vorgefundene Grenzpunkte werden dauerhaft neu vermarkt.
Das Vermessungsergebnis wird Ihnen und den betroffenen Grenznachbarn in einem abschließenden Grenztermin örtlich angezeigt und erläutert.
Das Vermessungsergebnis bereiten wir formal auf und reichen es dem zuständigen Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Damit bleibt das Vermessungsergebnis Ihnen und Ihren Rechtsnachfolgern dauerhaft erhalten.

Sonderungen

Obwohl der Begriff „Sonderung“ oft synonym mit „Zerlegung“ verwendet wird, unterscheidet sich die Sonderung rechtlich von einer Grundstückszerlegung. Bei der Sonderung erfolgt die Grenzänderung ausschließlich auf katasterrechtlicher Grundlage und hat keine unmittelbare Wirkung auf das Grundbuch, solange keine weitere Eintragung erfolgt. Eine Grundstücksteilung ist dagegen auch grundbuchrechtlich relevant und erfordert immer eine Eintragung ins Grundbuch.

Gebäudeeinmessungen

Nach Fertigstellung eines Gebäudes ist der Eigentümer gesetzlich verpflichtet, dieses Gebäude zum Nachweis im amtlichen Liegenschaftskataster einmessen zu lassen. Diese Arbeiten führen wir gern für Sie aus.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Gebäudeeinmessung besteht bereits seit 1975 und auch der ältere Gebäudebestand wird allmählich zur Vervollständigung der amtlichen Flurkarte erfasst. Hierzu haben Sie vielleicht als Eigentümer vom zuständigen Amt für Vermessung und Geoinformation (Katasteramt) ein Anschreiben erhalten mit der Bitte, die Gebäudeeinmessung durchführen zu lassen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung der Einmessung mit Ihnen abstimmen können.

Technische Vermessungsleistungen

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Bauleitplanung und Gutachtenerstellung

Bauleitplanung und Gutachtenerstellung sind zentrale Leistungen im Bereich der Stadt- und Regionalplanung, die sicherstellen, dass Bauvorhaben im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben und der regionalen Entwicklung stehen.

Bauleitplanung:

Die Bauleitplanung umfasst die städtebauliche Planung auf kommunaler Ebene. Sie dient der geordneten Entwicklung von Siedlungsgebieten und regelt die Nutzung von Flächen in einem bestimmten Gebiet. Sie besteht aus:

Geoinformation und Datenaufbereitung

Geoinformatik und grafische Datenverarbeitung beschäftigen sich mit der Erfassung, Verarbeitung, Analyse und Darstellung von geospatialen Daten. Sie nutzen moderne Informationstechnologie, um geografische Informationen effizient zu verwalten und darzustellen.

Geoinformatik:

Geoinformatik umfasst die Nutzung von Geoinformationssystemen (GIS) zur Erfassung, Analyse und Visualisierung von geografischen Daten. Dies umfasst:

Baustellenarbeiter mit Messgerät

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