Vermessungs­büro Patzelt – Rieffel aus Norderstedt

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure seit 1988

Vermessungsbüro Patzelt – Rieffel in Norderstedt

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur seit 1986

Willkommen auf unserer Internet-Präsenz! Wir stehen für eine Vielzahl unterschiedlicher Vermessungsaufgaben zur Verfügung. Verschaffen Sie sich einen Überblick und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns von der Autobahn A 7 nach ca. 5 Minuten Autofahrt ab der Abfahrt Quickborn in Richtung Norderstedt.

Vermessungsbüro Patzelt – Rieffel

Das Vermessungsbüro wurde 1986 in Norderstedt gegründet, nachdem Herr Dipl.-Ing. Patzelt vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) bestellt worden war.

Seit 1990 ist Herr Patzelt auch als beratender Ingenieur Mitglied der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein und war von 1996 bis 2003 Mitglied im Ausschuss für die Belange der beratenden Ingenieure der Fachrichtung Vermessungswesen.

1991 ist das Vermessungsbüro in ein eigenes, neu errichtetes Bürogebäude in die Quickborner Straße 137 in Norderstedt umgezogen, in dem sich die Geschäftsräume auf ca. 200 m² heute noch befinden.

Seit dem 1. Januar 2020 haben sich die beiden Norderstedter Vermessungsbüros
ÖbVI Dipl.-Ing. Wilfried Patzelt und
ÖbVI Dipl.-Ing. Günter Rieffel
zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen.
www.rieffel-vermessung.de

Unsere Leistungen für Sie im Überblick

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein vom Staat mit der Wahrnehmung öffentlicher Vermessungsaufgaben beliehener Ingenieur. Er ist neben dem Vermessungs- oder Katasteramt befugt, Katastervermessungen auszuführen und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Die wesentlichen hoheitlichen Vermessungsaufgaben:

  • Flurstückszerlegungen bzw. Teilungsvermessungen, d.h. die Bildung neuer Flurstücks- bzw. Eigentumsgrenzen aufgrund von Verträgen
  • Grenzherstellung bzw. Grenzfeststellungen, d. h. die Ermittlung der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von Grenzpunkten sowie deren Abmarkung bzw. Neuvermarkung verlorener Grenzzeichen.
  • Gebäudeeinmessungen. Gebäude und Gebäudeveränderungen sind für die Fortführung des Liegenschaftskatasters und Vervollständigung und Aktualisierung der amtlichen Flurkarte auf der Grundlage einer Vermessung zu erfassen. Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer sind gemäß § 16 Abs. 3 VermKatG gesetzlich verpflichtet, die Gebäudeeinmessung auf eigene Kosten zu veranlassen.
  • Ausführung raumplanerischer und städtebaulicher Vermessungsaufgaben
  • Erstellung von Richtigkeitsbescheinigungen im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen
  • Erstellung von Gutachten (Gerichtsgutachten) bei Grenzstreitigkeiten sowie öffentliche Beurkundungen in allen Grenz-, Grund- und Bodenangelegenheiten

… sind alle sonstigen technischen Vermessungen, die nicht hoheitlicher Natur sind, z. B.:

  • Erstellung von Lage-/Höhenplänen oder digitalen Geländemodellen, als Planungsgrundlage für Architekten und Ingenieure
  • Bauausführungsvermessungen, wie Absteckungen von Bauwerken, d. h. die Übertragung der Planvorgaben in die Örtlichkeit und Gewährleistung der Einhaltung von Grenzabständen, sowie Überwachungs- und Kontrollvermessungen
  • Bestandsplanerstellungen, u. a. für Bebauungsplangrundlagen oder für Versorgungsleitungen, wie Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme
  • Deponievermessungen sowie die Erfassung der Auf- und Abtragsmassen

Vermessungen im Micro-Vortriebsbau (unterirdisch)

Im Leitungs- bzw. Kanalbau werden verstärkt die Leitungen über große Strecken (100 – 300 m) unterirdisch „durchgepresst“ bzw. „vorgetrieben“, um u. a. Behinderungen im offenen Vorbau zu vermeiden. Die für die Einsetzung der Vortriebsmaschinen erforderlichen exakten Richtungsvorgaben werden im Vorwege im mm-Bereich vermessen bzw. berechnet.

Kartendigitalisierungen und grafischer CAD-Aufbereitung für viele gängige Schnittstellen

Aufbau und Einrichtung von Geoinformationssystemen (GIS)

Stadträumliche Geobasisdaten sollten heutzutage in digitalen Datenbeständen vorgehalten und in beliebigen Maßstäben mit thematischen Fachdaten verknüpft und präsentiert werden können.

In Zusammenarbeit mit unserem Partnerbüro unterstützen wir unsere Auftraggeber bei der Erfassung, Aufbau, Auswertung und Veredelung von Fachdatenbeständen auf der Grundlage von Geobasisdaten, z. B. beim Aufbau von Leitungs- oder Kanalkataster, Deponie- und Baumkataster oder dergleichen.

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Facility-Managment (FM)

Eine Vielzahl von Funktionsabläufen innerhalb eines Gebäudes, Gebäudekomplexes bzw. eine Liegenschaft oder Anlage wird von uns und unserem Partnerbüro hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Wertermittlung, Minimierung und Schonung von Ressourcen oder Verbrauch mit Hilfe des FM untersucht und verbessert bzw. optimiert. Dies hat u. a. direkten Einfluss auf Planungsarbeiten, Wiederherstellung, Instandhaltung und Sanierungsmaßnahmen.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind auch Fachleute in Immobilienfragen. Die Wohnung wird von uns vermessen und Mieter sowie Vermieter erhalten ein Ergebnis oder eine Urkunde, verwertbar vor Gericht, bei Schlichtungsverhandlungen oder als Grundlage einer neuen Mietvertragsgestaltung. Die korrekte Anwendung der entsprechenden Vorschriften für Mietflächenberechnungen – Wohnflächenverordnung, II Berechnungsverordnung, DIN 277 – auf welchem der jeweilige Mietvertrag basiert, wird dabei gewährleistet.

Außen- / Innenansichten von Gebäuden / Projekten werden 3-D visualisiert und liefern fotorealistische Darstellungen für Ihre Entscheidungsfindung. Beispiele und Informationen unter: www.visualisierung-patzelt.de

Ansprechpartner:
Henrik Patzelt
Tel.: 0157/515 54 761
Mail: [email protected]

Kosten für amtliche hoheitliche Vermessungen

Die Kosten für amtliche hoheitliche Vermessungen werden nach einer für alle Vermessungsstellen – behördlich oder freiberuflich – einheitlichen Kostenordnung abgerechnet und sind gleichermaßen gesetzlich bindend, sodass kein Preiswettbewerb, sondern nur ein Leistungswettbewerb möglich ist.

Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Vergütung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (GVOBl. Schl.-H., S. 60) in der z. Zt. gültigen Fassung und in Verbindung mit der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein. Hier mehr Informationen..

Die sonstigen Vermessungsleistungen basieren auf der Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vom (BGBl. I. S. 2732) in der jeweils gültigen Fassung. Hier mehr Informationen..

Auf der Basis der o. a. Gebührenverordnung können für die verschiedenen Vermessungsleistungen bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Pauschalpreise festgelegt werden, die u. a. von der Größe der Vermessungsfläche, der Anzahl der Grenzpunkte, des Bodenwertes oder der Gebäudeherstellungskosten und des Zeitaufwandes, abhängig sind.

Referenzen

Wir bitten um Verständnis, dass uns die Angabe von Referenzen nach der Berufsordnung nicht erlaubt ist. Auf Anfrage sind wir aber gerne bereit, weitere Auskünfte zu erteilen, die Sie in dem Beschluss bestärken werden, sich vertrauensvoll an uns zu wenden.

Nehmen Sie Kontakt auf

Kontakt

Vermessungsbüro Patzelt & Rieffel
Quickborner Str. 137
Telefon: 040 5225757
Fax: 040 5264672
[email protected]

Montag – Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 14.00 Uhr