Kosten für hoheitliche Vermessung

Die Kosten für hoheitliche Vermessungen werden nach einer für alle Vermessungsstellen – ob behördlich oder freiberuflich – einheitlichen Kostenordnung abgerechnet und sind gesetzlich bindend. Daher ist kein Preiswettbewerb, sondern lediglich ein Leistungswettbewerb möglich.
 
Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (VergVO-ÖbVI) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO). Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Kosten für sonstige Vermessungsleistungen sind an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in der jeweils gültigen Fassung angelehnt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf Grundlage der oben genannten Gebührenverordnung können für verschiedene Vermessungsleistungen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Pauschalpreise festgelegt werden. Diese hängen unter anderem von der Größe der Vermessungsfläche, der Anzahl der Grenzpunkte, dem Bodenwert und den Gebäudeherstellungskosten ab.

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